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Hochwasserlage und Katastrophensituation in Rheinland-Pfalz

Der Ministerrat beschließt die Richtlinie für die Gewährung von staatlichen Soforthilfen des Landes bei außergewöhnlichen Notlagen in privaten Haushalten aufgrund des Elementarschadensereignisses in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und der Stadt Trier im Juli 2021


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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