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Gewerbesteuer 2019
Die Steuerstatistiken dienen gemäß § 1 Abs. 1 StStatG der Beurteilung der Struktur und Wirkungsweise der betreffenden Steuern und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung. In der Gesetzesbegründung wird dazu folgendes ausgeführt: Da die Besteuerung unmittelbar in die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse von Einzelpersonen und Unternehmen eingreift, muss die Steuerpolitik die Steuerbemessungsgrundlagen und die Belastungswirkungen der Steuern aufmerk-sam beobachten, um im Interesse der Allgemeinheit notwendige und zweckmäßige Entscheidungen treffen zu können.
- Letzte Änderung
- 23.05.2025
- Veröffentlicht am
- 23.05.2025
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
27.05.2025 18:01
Verfügbarkeit:
27.05.2025 18:01
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed