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Gewerbegebiet Südwest Teil I und II - Änderung V Änderung V

Im Gewerbegebiet Südwest der Ortsgemeinde Dudenhofen wurden die Flächen eines größeren Gewerbegebietes, nachdem der ursprüngliche Betrieb zur Herstellung von Kunststeinen aufgegeben wurde, zwischenzeitlich an verschiedene Einzelnutzer vermietet. Im Rahmen einer Prüfung der baurechtlichen Situation durch die Kreisverwaltung hat sich gezeigt, dass verschiedene Nutzungen auf der Fläche aktuell nicht genehmigt sind. Während für einen westlichen Teil der gewerblichen Nutzung eine Genehmigungsfähigkeit auf Grundlage der gültigen Bebauungspläne „Gewerbegebiet Südwest Teil I und II – Änderungsplan“ sowie Gewerbegebiet Südwest Teil I und II – Änderung IV“ geschaffen werden kann, bestehen mehrere Wohnungen, die nur teilweise entsprechend den Vorgaben der Baunutzungsverordnung durch Betriebsinhaber bzw. betriebswichtige Personen genutzt werden. Durch eine Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die bestehenden Nutzungen genehmigungsfähig werden. Die bestehenden Wohnungen sollen innerhalb des Gewerbegebietes als Fremdkörper abgesichert werden.


Letzte Änderung
05.04.2025
Veröffentlicht am
05.04.2025
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