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Gewährung staatlicher Finanzhilfenzur Beseitigung der Schäden aufgrund des Starkregens und des Hochwassers am 14. und 15. Juli 2021

Der Ministerrat beschließt die Bildung von Härtefallkommissionen im Rahmen der Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden aufgrund des Starkregens und des Hochwassers am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier.


Letzte Änderung
18.11.2021
Veröffentlicht am
18.11.2021
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