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Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten
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Gesetzlich geschützte Biotope
Gesetzlich Geschütztes Biotop
Ziel ist, die Lebensstätten und Lebensgemeinschaften von seltenen, in ihrem Bestand bedrohten Pflanzen- und Tierarten zu erhalten. Der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz ist damit einer Vorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 30 BNatSchG) gefolgt, wertvolle Biotope unmittelbar unter einen gesetzlichen Schutz zu stellen. Die gesetzlich geschützten Biotope werden im Rahmen und nach den Kartieranleitungen des Biotopkatasters von Rheinland-Pfalz OSIRIS konform erfasst.
- Letzte Änderung
- 14.04.2017
- Veröffentlicht am
- 03.07.2026
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
05.07.2026 05:11
Verfügbarkeit:
05.07.2026 05:11
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed
Letzte Änderung:
05.07.2026 05:11
Verfügbarkeit:
05.07.2026 05:11
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed