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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) – Endgültige Anmeldung des Landes Rheinland-Pfalz für das Jahr 2021 zum GAK-Rahmenplan 2021-2024

1. Der Ministerrat stimmt der endgültigen Anmeldung des Landes Rheinland -Pfalz zum GAK-Rahmenplan 2021 bis 2024 für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruk tur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu.

 

2. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß § 10 Abs. 4 LHO von der Anmeldung zu unterrichten.

 

3. Die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird beauftragt, den Rahmenplan 2021 auszuführen.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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