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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“

1. Der Ministerrat stimmt der endgültigen Anmeldung des Landes Rheinland-Pfalz zum 46. Rahmenplan 2018 bis 2021 für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu. 2. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß § 10 Abs. 4 LHO von der Anmeldung zu unterrichten. 3. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird beauftragt, den Rahmenplan 2018 auszuführen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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