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Fuhrparkmanagement

1. Der Ministerrat beschließt, dass am Behördenstandort Koblenz mit zentraler Einsatzsteuerung für alle am Standort Koblenz angesiedelten unmittelbaren Landesbehörden als verpflichtender Echtbetrieb ein „Fuhrparkmanagement“ für den allgemeinen Dienstreiseverkehr (ohne Einsatz- und Sonderfahrzeuge und Fahrzeuge der Ziffern 11.1 und 11.2 Dienstkraftfahrzeugrichtlinie vom 28. Januar 2014) eingeführt wird. Der genaue Zeitpunkt der Einführung wird mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) abgestimmt. 2. Der Ministerrat beschließt, dass die zentrale Einsatzsteuerung bei Landesbetrieb Mobilität (LBM) eingerichtet wird. Die Beschaffung, Verwaltung und Standort der Fahrzeuge verbleiben bei den bisherigen Behörden. Der Einsatz von Berufskraftfahrern ist vom Fuhrparkmanagement nicht umfasst. 3. Der Ministerrat bittet das Ministerium der Finanzen darum, dass drei Jahre nach Beginn des verpflichtenden Echtbetriebes eine Evaluierung durchgeführt wird. Der Konferenz der Zentralabteilungsleitungen wird jährlich ein Zwischenbericht erstattet.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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