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Freiwillige Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen

Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und Verantwortlichen der Luftfahrtindustrie, keine verbindliche Lärmobergrenze und keine Sanktionsmöglichkeiten, Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung in Mainz und Rheinhessen; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr


Letzte Änderung
08.01.2018
Veröffentlicht am
03.01.2018
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