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Fortsetzung des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen

1. Der Ministerrat nimmt die Ministerratsinformation des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur zur Kenntnis. 2. Der zuständige Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur wird im Anschluss an die Ministerratsbefassung entsprechend Ziffer II 2 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung durch den Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur über die Bund-Länder-Vereinbarung zur Fortsetzung des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder informiert.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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