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Fortführung der Altersteilzeit im Schulbereich (Information der Betroffenen)

Der Ministerrat nimmt zur Kenntnis, dass das Ministerium für Bildung die Beamtinnen und Beamten des Schulbereichs über die Absicht der Landesregierung informiert, die Altersteilzeit im Schulbereich fortzuführen und welche Modalitäten künftig zu erwarten sind. Das Ministerium für Bildung wird gebeten, eine Vorgriffsregelung zur Altersteilzeit für das Schuljahr 2017/2018 zu treffen. Der Ministerrat bittet das Ministerium der Finanzen, dass seitens des Landesamtes für Finanzen (LfF) etwaige Auskunftsersuchen betroffener Lehrkräfte angesichts der zu erwartenden Fortführung der Altersteilzeit in bewährter Form beantwortet werden.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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