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Finanzplanung des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2021 bis 2025

Der Ministerrat beschließt den Finanzplandes Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2021 bis 2025. Er beauftragt das Ministerium der Finanzen, soweit erforderlich redaktionelle Änderungen vorzunehmen und den Finanzplan der Staatskanzlei zur Weiterleitung an den Landtag zu übersenden.


Letzte Änderung
30.12.2021
Veröffentlicht am
03.12.2021
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