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Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2024 bis 2029

Der Ministerrat beschließt den Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2024 bis 2029. Er beauftragt das Ministerium der Finanzen, soweit erforderlich redaktionelle Änderungen vorzunehmen und den Finanzplan der Staatskanzlei zur Weiterleitung an den Landtag zu übersenden.


Letzte Änderung
19.09.2024
Veröffentlicht am
19.09.2024
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