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Finanzielle Abwicklung der durch die Flutkatastrophe abgesagten rheinland-pfälzischen Landesgartenschau 2023 in Bad Neuenahr-Ahrweiler

1. Der Ministerrat nimmt die Vorlage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) zur Kenntnis.

 

2. Der Ministerrat nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass die im Rahmen der Landesgartenschau vorgesehenen, investiven Maßnahmen teilweise weiterverfolgt/umgesetzt und gefördert werden. Die ursprünglich vorgesehene Landesförderung von 13,39 Mio. EUR wird daher maximal 4,48 Mio. EUR (2,6 Mio. EUR für den Bereich der Grünmaßnahmen und 1,88 Mio. EUR für Maßnahmen anderer Bereiche) betragen.

 

3. Der Ministerrat stimmt ferner zu, dass sich das Land daneben solidarisch an den Kosten des Durchführungshaushaltes mit bis zu 50%, max. 2,3 Mio. EUR, beteiligt.


Letzte Änderung
30.09.2022
Veröffentlicht am
30.09.2022
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