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Festsetzung des Wahltags für die Landtagswahl im Jahr 2026

Die Wahl des 19. Landtags Rheinland-Pfalz findet nach Artikel 83 Abs. 2 Satz1 in Verbindung mit Abs. 1 Satz2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz (LV) frühestens 57und spätestens 60Monate nach Beginn der Wahlperiode, die mit dem Zusammentritt des 18.Landtags Rheinland-Pfalz am 18. Mai 2021 begonnen hat, statt. Den Tag der Wahl, der ein Sonntag sein muss (Artikel80 Abs. 3 LV), bestimmt die Landesregierung (§25 Abs. 2 Satz1 des Landeswahlgesetzes).


Letzte Änderung
21.03.2025
Veröffentlicht am
21.03.2025
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