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Festsetzung des Wahltags für die allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2019
Die Landesregierung bestimmt gemäß § 71 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalwahl-gesetzes als Wahltag für die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen den 26. Mai 2019.
- Letzte Änderung
- 13.09.2022
- Veröffentlicht am
- 13.09.2022
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
29.01.2025 21:29
Verfügbarkeit:
29.01.2025 21:29
Nutzungsbedingungen:
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