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Festsetzung des Wahltags für die allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2019

Die Landesregierung bestimmt gemäß § 71 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalwahl-gesetzes als Wahltag für die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen den 26. Mai 2019.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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