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Evaluation der Behandlungsmaßnahmen im Strafvollzug und im Jugendstrafvollzug gemäß § 103 LJVollzG
Der Ministerrat nimmt den Bericht gemäß § 103 des Landesjustizvollzugsgesetzes (LJVollzG) zur Evaluation der Behandlungsmaßnahmen im Strafvollzug und Jugendstrafvollzug (Stand: 19.09.2018) zur Kenntnis und ist mit der Vorlage des Berichts an den Landtag einverstanden.
- Letzte Änderung
- 13.09.2022
- Veröffentlicht am
- 13.09.2022
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
14.04.2025 08:16
Verfügbarkeit:
14.04.2025 08:16
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed