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Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Organisation der Polizeipräsidien und die sachliche Zuständigkeit der Wasserschutzpolizei

Der Entwurf einer Ersten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Organisation der Polizeipräsidien und die sachliche Zuständigkeit der Wasserschutzpolizei dient dazu, die Kernziele und Kerninhalte des Umsetzungsprojektes „KriBe 5.0 – Kriminalitätsbekämpfung der Zukunft“ in der geltenden Landesverordnung zu implementieren.

 

Darüber hinaus soll eine organisationale Anpassung der Abteilungen Zentrale Technik bzw. Zentralstelle für Gesundheitsmanagement des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik erfolgen sowie die Regelungen zu den Dienstbezirken an verschiedene kommunale Gebietsreformmaßnahmen angepasst werden. Außerdem erfolgen redaktionelle Anpassungen in der Landesverordnung.


Letzte Änderung
14.06.2024
Veröffentlicht am
14.06.2024
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