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Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer

Die Beteiligung der Gemeinden am Aufkommen der Umsatzsteuer erfolgte mit Wirkung ab 1998 als Ersatz für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer. Seit 2018 dient dauerhaft ein fortschreibungsfähiger, dreiteiliger Verteilungsschlüssel der Aufteilung auf die Gemeinden und wird alle drei Jahre aktualisiert. Durch die vorgesehene Landesverordnung sollen die Schlüsselzahlen für die Jahre 2024, 2025 und 2026 festgesetzt werden.


Letzte Änderung
14.06.2024
Veröffentlicht am
14.06.2024
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