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Erste Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung

1. Der Ministerrat beschließt die Erste Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 2016. 2. Die Staatskanzlei wird gebeten, die „Erste Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz“ nach Beschlussfassung dem Landtag zuzuleiten und nach Befassung des Landtags alsbald die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt vorzubereiten.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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