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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau


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Erhöhung des Finanzierungsbetrages der Landesgartenschau 2027 in Neustadt an der Weinstraße zur Berücksichtigung unerwarteter Mehrkosten infolge Konkretisierung des Maßnahmen- und Finanzierungskonzeptes sowie erheblicher Baukostensteigerungen

1. Der Ministerrat beschließt einmalig eine Erhöhung des Landesanteils des für die Landesgartenschau (LGS) 2027 in Neustadt an der Weinstraße beschlossenen Finanzierungskonzeptes um bis zu 5,4 Mio. EUR und somit auf insgesamt bis zu 23,1 Mio. EUR. Aufgrund von Preissteigerungen und notwendigen Planänderungen gegenüber dem Bewerbungskonzept der Stadt Neustadt an der Weinstraße, musste die Stadt ein inhaltlich angepasstes Maßnahmenkonzept und im Zuge dessen ein geändertes Finanzierungskonzept beschließen.

2. Der Ministerrat beauftragt das federführende Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) mit der transparenten und nachvollziehbaren Dokumentation der Umsetzung des Landesanteils in Höhe von bis zu 23,1 Mio. EUR. Diesbezüglich werden die fördernden Ressorts gebeten, dem MWVLW sämtliche landesgartenschaubezogenen Zuwendungs- und ggf. Rückforderungsbescheide fortlaufend zukommen zu lassen sowie jeweils zum Jahresende über den Stand der Auszahlung zu berichten. 3. Der Ministerrat stellt fest, dass mit der Anhebung der Landesförderung für die Stadt Neustadt an der Weinstraße die Kompensation gestiegener Baukosten erreicht wird und die vorgesehene Ausführungsqualität erfolgen kann. Auch die Frage der Umsatzsteuer 1, welche erst nach Beendigung der LGS anfällt, ist mit der Stadt geklärt.


Letzte Änderung
22.05.2025
Veröffentlicht am
22.05.2025
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