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Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales


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Entwurf für einen Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland ("Medienstaatsvertrag")

Beratung des Vertrags auf der Sitzung der Regierungschefs der Länder am 5. Dezember 2019, geplante Unterzeichnung im März 2020, Ersetzen des Rundfunkstaatsvertrags durch einen Medienstaatsvertrag, Veränderung der Medienlandschaft, neue Medienschaffende, neue Gatekeeper, neue wirtschaftliche Modelle, Regelung zu Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre, Rundfunkbegriff, teilweise Abschaffung der Zulassungspflicht, Regeln für politische Werbung, Einhaltung journalistischer Standard, Telemedienangebote, Medienaufsicht, Umsetzung der Vorgaben der Europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, Anpassungen im Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunkt und Telemedien; Anhang: Entwurf Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland


Letzte Änderung
13.01.2021
Veröffentlicht am
02.03.2020
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