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Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Der Ministerrat billigt den Entwurf eines 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Er bittet die Staatskanzlei, den Landtag von der Absicht der Landesregierung zu unterrichten, den Staatsvertrag abzuschließen. Die Staatskanzlei wird ermächtigt, gegebenenfalls noch notwendige Anpassungen des Entwurfs vorzunehmen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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