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Entwurf eines Zweiten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag) -Vorunterrichtung des Landtags

Der Ministerrat billigt den Entwurf eines Zweiten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag). Er bittet die Staatskanzlei, den Landtag von der Absicht der Landesregierung zu unterrichten, den Staatsvertrag zu unterzeichnen. Die Staatskanzlei wird ermächtigt, gegebenenfalls noch notwendige Anpassungen des Entwurfs vorzunehmen.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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