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Entwurf eines zweiten Landesgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften

Mit dem vorliegenden Gesetz werden notwendige Konkretisierungen zur Umsetzung der Richtlinie EU 2018/958 im Heilberufsgesetz, dem Architektengesetz und dem Landesgesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen im Ingenieurwesen und über die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz (Ingenieurkammergesetz) vorgenommen. Mittels einer Anlage zu diesen Gesetzen werden die Begriffsbestimmungen aus der Richtlinie (EU) 2018/958 und die ausführlichen Kriterien zur Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung in den Gesetzen verankert. Die Gesetzesänderungen sind erforderlich, um ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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