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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau


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Entwurf eines Zweiten Landesgesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (AGFlurbG)

Der Entwurf zum Zweiten Landesgesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (AGFlurbG) beinhaltet die eindeutige Zuordnungsregelung der Spruchstelle für Flurbereinigung zu dem für die Angelegenheiten der Landwirtschaft zuständigen Ministerium sowie die Bestimmung der Aufsichts- und Diensteistungsdirektion als zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in den Fällen des § 154 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz.

 

Weiterhin wird die Besetzung der Spruchstelle bei Entscheidungen zur Effizienzsteigerung angepasst sowie eine Regelung getroffen, wie vorzugehen ist, wenn die Durchführung der Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft aus übergeordneten Gründen (insbesondere aus Gründen des Infektionsschutzes bei einer festgestellten epidemischen Lage) nicht möglich ist.


Letzte Änderung
28.03.2025
Veröffentlicht am
28.03.2025
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