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Entwurf eines...tes Landesgesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes und zur Aufhebung der Landesverordnung über Ausnahmen von der pauschalen Erstattung nach dem Landesaufnahmegesetz

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine grundlegende Reform und Modernisierung der Aufwendungserstattung im Landesaufnahmegesetz für das Jahr 2025 vor. Durch die rückwirkende Einführung der neuen Asylpauschale in Höhe von 10.000 EUR mit Wirkung zum 1. Januar 2025 beteiligt das Land die Landkreise und kreisfreien Städte umfassend an der Kopfpauschale des Bundes in Höhe von 7.500 EUR pro Asylerstantrag. Gleichzeitig erfolgt eine umfassende Modernisierung und Vereinfachung des Abrechnungswesens zur Entlastung der Migrationsverwaltungen des Landes und der Kommunen.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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