Datensatz

Entwurf eines ...ten Landesgesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes und der Wahlordnung zum Landesrichtergesetz

Gegenstand des Gesetzentwurfs ist eine Änderung des Landesrichtergesetzes, mit der eine gesetzliche Regelung für Erprobungen im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst geschaffen werden soll.

 

Solche Erprobungen werden durchgeführt, um die Eignung der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für die Ausübung eines Amtes mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamtes festzustellen. Die mit Erprobungen im Zusammenhang stehenden Fragen werden derzeit in entsprechender Anwendung der allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen und einer Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Justiz beantwortet. Auch in den Regelungen zur Erprobung kommt das vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. Juli 2021 – 2 C 2.21 – hervorgehobene grundrechtsgleiche Recht auf ein angemessenes berufliches Fortkommen zum Ausdruck, das normative Vorgaben für entsprechende Regelungen auslöst. Zudem erscheint ein normativer Gleichklang mit den zukünftigen Regelungen für dienstliche Beurteilungen der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die in Form einer Rechtsverordnung erfolgen werden, sinnvoll. Dementsprechend soll mit dem Gesetzentwurf nunmehr eine gesetzliche Grundlage und eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, die es ermöglicht, insbesondere die an die Erprobung zu stellenden Anforderungen und die für eine Erprobung geeigneten Dienststellen zu regeln.

 

Ferner soll mit dem Gesetzentwurf erreicht werden, die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen in Vorbereitung der Wahlen der Richtervertretungen, der Vertretungen der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie der richterlichen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Richterwahlausschusses von drei auf vier Wochen zu verlängern. Die bisherige Frist wird allgemeinhin als nicht ausreichend erachtet.


Letzte Änderung
24.02.2025
Veröffentlicht am
24.02.2025
Offenheit der Lizenz
Eingeschränkte Nutzung

Daten und Ressourcen