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Entwurf eines Staatsvertrags über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Art. 91c Abs. 1, Abs. 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag

Bei der Registermodernisierung handelt es sich um das nächste Großprojekt in der deutschen Verwaltungsdigitalisierung, das die Umsetzung des Once-Only-Prinzips und die Ende-zu-Ende Digitalisierung zum Ziel hat. Nachweise und Daten, die der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen, sollen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen nicht erneut erhoben, sondern direkt automatisiert abgerufen, übermittelt und nutzbar gemacht werden. Um den digitalen Nachweisaustausch aus den Registern und zwischen Behörden zu ermöglichen, wird eine entsprechende technische Kommunikationsinfrastruktur benötigt. Mit dem Nationalen Once-Only-Techni-cal-System (NOOTS) wird durch die Gesamtsteuerung Registermodernisierung diese Infrastruktur entwickelt.

 

Zur Klärung der noch offenen Fragen der Finanzierung, der Errichtung, des Betriebs, der nötigen Weiterentwicklungen sowie der dauerhaften Verantwortung des NOOTS, haben sich Bund und Länder in der MPK vom 20. Juni 2024 darauf verständigt, einen Staatsvertrag zu erarbeiten, der am 11. Dezember 2024 final beschlossen wurde.


Letzte Änderung
31.01.2025
Veröffentlicht am
31.01.2025
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