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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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- architektengesetz
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- heilberufsgesetz
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Entwurf eines Landesgesetzes zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden notwendige Konkretisierungen zur Umsetzung der Richtlinie EU 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABI. EU Nr. L 173 S. 25) im Heilberufsgesetz, dem Architektengesetz und dem Landesgesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen im Ingenieurwesen und über die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz (Ingenieurkammergesetz) vorgenommen. Mittels einer Anlage zu diesen Gesetzen werden die Begriffsbestimmungen aus der Richtlinie (EU) 2018/958 und die ausführlichen Kriterien zur Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung in den Gesetzen verankert. Die Gesetzesänderungen sind erforderlich, um ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden.
- Letzte Änderung
- 29.01.2025
- Veröffentlicht am
- 29.01.2025
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
03.02.2025 13:57
Verfügbarkeit:
03.02.2025 13:57
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed