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Entwurf eines Landesgesetzes zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz - LFAG -)

1. Der Ministerrat billigt den Entwurf des Landesgesetzes zur Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz im Grundsatz.

 

2. Der Ministerrat bittet das Ministerium der Finanzen und das Ministerium des Innern und für Sport, die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände gemäß §129 der Gemeindeordnung und § 72 der Landkreisordnung sowie des Kommunalen Rates gemäß § 1 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Kommunalen Rat einzuleiten sowie den Rechnungshof Rheinland-Pfalz über den Gesetzentwurf zu informieren.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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