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Entwurf eines Landesgesetzes zur Gewährung einer Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und zur Änderung reisekostenrechtlicher Vorschriften

1. Der Ministerrat billigt im Grundsatz den Entwurf eines Landesgesetzes zur Gewährung einer Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und zur Änderung reisekostenrechtlicher Vorschriften und ist mit der Einleitung des Beteiligungs-und Anhörungsverfahrens nach §§ 27, 28 GGO einverstanden.

 

2. Das Ministerium der Finanzen wird gebeten, die vorgesehene Auszahlung der Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und -empfänger – unter Vorgriff auf die spätere gesetzliche Regelung – bis spätestens zum 31. Dezember 2022 zu veranlassen.

 

3. Das Ministerium der Finanzen wird gebeten, für die vorgesehene Anhebung des Zuschlags zur Wegstreckenentschädigung für besonders schwierige Wegstrecken zum 1. Januar 2023 – unter Vorgriff auf die spätere gesetzliche Regelung – Abschlagsregelungen zu veranlassen.


Letzte Änderung
18.11.2022
Veröffentlicht am
18.11.2022
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