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Entwurf eines Landesgesetzes zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG)

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Mit dem WPG wird den Ländern die Aufgabe der Durchführung einer Wärmeplanung für ihr Hoheitsgebiet verpflichtend auferlegt. Die Länder können diese Aufgabe als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung auf die kommunalen Gebietskörperschaften übertragen.

 

Mit dem Entwurf eines Landesgesetzes zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG) wird die Pflicht zur Wärmeplanung auf die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden übertragen. Dadurch soll die langfristige Aufgabe der Transformation der Wärmeversorgung als wichtige Planungs- und Steuerungsaufgabe in den kommunalen Gebietskörperschaften verankert werden.

 

Darüber hinaus beinhaltet das AGWPG klärende Begriffsbestimmungen, die Möglichkeit zum Konvoi-Verfahren (Kooperation von planungsverantwortlichen Stellen) sowie Regelungen zur vereinfachten Wärmeplanung, zur Anzeige, zur Finanzierung und zu den Zuständigkeiten.

 

Der durch das WPG vorgegebene Rahmen, der möglichst viel Flexibilität und Gestaltungsfreiheit bei der Durchführung der Wärmeplanung sowie bei der Erstellung von Wärmeplänen belassen sollte, wird möglichst ausgenutzt.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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