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Entwurf eines Landesgesetzes zur Aufhebung des Landesgesetzes über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz und zur Fortführung der Versorgungsrücklage des Landes

Der Ministerrat beschließt den Entwurf eines Landesgesetzes zur Aufhebung des Landesgesetzes über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz und zur Fortführung der Versorgungsrücklage des Landes und bittet die Staatskanzlei, den Gesetzentwurf dem Landtag zuzuleiten.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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