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Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung des Bauordnungsrechts an das Berufsqualifikationsrecht und weitere europarechtliche Vorschriften

Mit dem vorliegenden Gesetz wird schwerpunktmäßig die in der Landesbauordnung geregelte Bauvorlageberechtigung überarbeitet und aufgrund eines gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens angepasst.

 

Im Zuge der Überarbeitung der Bauvorlageberechtigung wird neben der verpflichtend umzusetzenden eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen der Fachrichtung Bauingenieurwesen eine sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen der Fachrichtung Architektur sowie Handwerksmeiste-rinnen, Handwerksmeister, Technikerinnen und Techniker ausgewählter Bereiche des Bauhandwerks eingeführt.

 

Daneben erfolgt eine Anpassung an die Richtlinie 2005/36/EG, mit der die Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen aus Mitgliedstaaten der EU und gleichgestellter Staaten anerkannt und den Berufsangehörigen Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird.

 

Der Gesetzentwurf berücksichtigt außerdem die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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