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Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022)

1. Der Ministerrat billigt im Grundsatz den Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022) und bittet das Ministerium der Finanzen, das Beteiligungsverfahren nach §§ 27, 28 GGO mit einer kurzen Stellungnahmefrist durchzuführen.

 

2. Der Ministerrat beschließt – für den Fall des nicht rechtzeitigen Inkrafttretens – Vorgriffszahlungen zu den Bezügeanpassungen auf Basis des Gesetzentwurfs und bittet das Ministerium der Finanzen insbesondere beim Landesamt für Finanzen die Auszahlung der Corona -Sonderzahlung bis spätestenszum 31. März 2022 zu veranlassen.


Letzte Änderung
17.01.2022
Veröffentlicht am
17.01.2022
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