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Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2019/2020/2021 (LBVAnpG 2019/2020/2021)

1. Der Ministerrat billigt im Grundsatz den Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2019/2020/2021 (LBVAnpG 2019/2020/2021) und bittet das Ministerium der Finanzen, das Beteiligungsverfahren nach §§ 27, 28 GGO mit einer kurzen Stellungnahmefrist durchzuführen. 2. Der Ministerrat beschließt Vorgriffszahlungen auf Basis des Gesetzentwurfs und bittet das Ministerium der Finanzen, beim Landesamt für Finanzen die Auszahlung der erhöhten Besoldung und Versorgung – möglichst beginnend mit den Julibezügen – zu veranlassen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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