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Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes

Als Folge des Klimawandels treten immer häufiger Dürren und Hitzewellen auf, Flüsse führen zeitweise extremes Niedrigwasser und die Grundwasserspiegel sinken. Wegen der zunehmenden Wasserknappheit müssen weitere Anstrengungen zur Schonung des vorhandenen Wasservorkommens erfolgen.

 

Der Gesetzentwurf sieht daher die Aufhebung der Entgeltfreiheit der Entnahmen von Grundwasser und Wasser aus oberirdischen Gewässern zur land- oder forstwirtschaftlichen Bewässerung vor. Das Entgelt soll dazu dienen, im Sinne einer ökologischen Lenkungswirkung auch in der Land- und Forstwirtschaft Anreize zu einer schonenden und effizienten Nutzung der Wasserressourcen zu schaffen, die infolge des Klimawandels und der dadurch zunehmenden Wasserknappheit erforderlich ist. Die im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung vereinnahmten Gelder sollen zweckgebunden für ressourcenschonende Bewässerungsprojekte verwendet werden.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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