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Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz

Der Ministerrat billigt im Grundsatz den Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz und ist mit der Einleitung des Anhörungsverfahrens nach § 28 GGO einverstanden.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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