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Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz

Der Ministerrat billigt im Grundsatz den Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz und ist mit der Einleitung des Anhörungsverfahrens nach § 28 GGO einverstanden.


Letzte Änderung
07.09.2021
Veröffentlicht am
07.09.2021
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