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Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung bauordnungs-und berufsqualifikationsrechtlicher Vorschriften

Mit dem Gesetz wird schwerpunktmäßig die in der Landesbauordnung geregelte Bauvorlageberechtigung überarbeitet und aufgrund eines gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens angepasst.

 

Im Zuge der Überarbeitung der Bauvorlageberechtigung wird neben der verpflichtend umzusetzenden kleinen Bauvorlageberechtigung für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen der Fachrichtung Bauingenieurwesen sowie für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen der Fachrichtung Architektur, eine kleine Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister ausgewählter Bereiche des Bauhandwerks sowie für Bautechnikerinnen und Bautechniker eingeführt.

 

Daneben erfolgt eine Anpassung an die Richtlinie 2005/36/EG, mit der die Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen aus Mitgliedstaaten der EU und gleichgestellter Staaten anerkannt und den Berufsangehörigen Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird.

 

Der Gesetzentwurf berücksichtigt außerdem die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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