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Entwurf eines Landesgesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages

Der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags wurde Ende des Jahres 2023 von der Bundesinnenministerin und allen Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet. Mit der Vertragsänderung sollen durch die Klarstellung, dass es sich bei der Digitalisierung der Verwaltung um eine Daueraufgabe handelt und durch entsprechende Aufgabenzuweisungen an den IT -Planungsrat, die Grundlagen für eine dauerhafte Finanzierung der Anstalt des öffentlichen Rechts für föderale IT - Kooperation (FITKO) gelegt werden.

 

Der Staatsvertrag ist durch den Bund und alle Länder bis zum 30. November 2024 zu ratifizieren, so dass dieser am 1. Dezember 2024 in Kraft treten kann.

 

Dazu ist gemäß Artikel 101 Satz 2 der Verfassung für das Land Rheinland -Pfalz die Zustimmung des Landtags durch Gesetz erforderlich.

 

Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Zustimmung und Ratifizierung des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des IT-Staatsvertrags.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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