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Entwurf eines Landesgesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Landes

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt die Landesregierung der Verpflichtung aus § 30 Abs. 2 des E-Government-Gesetzes Rheinland-Pfalz nach, verzichtbare Anordnungen der Schriftform aufzuheben oder mit dem Ziel einer möglichst einfachen elektronischen Verfahrensabwicklung zu ergänzen.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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