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Entwurf eines Landesgesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz zur Änderung des Staatsvertrags über die Zugehörigkeit der Architekten des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Architektenversorgung

Mit Wirkung vom 2. Juli 2022 ist im Architektengesetz des Landes Rheinland-Pfalz die freiwillige Juniormitgliedschaft in der hiesigen Architektenkammer eingeführt worden. Aufgrund der Neufassung des rheinland-pfälzischen Architektengesetzes, mit der die Stellung der Architektenkammer gestärkt wird, ist eine Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Architekten des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Architektenversorgung vom 19. Mai 1981 zu vollziehen.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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