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Entwurf eines Landesgesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz zur Änderung des Staatsvertrags über die Zugehörigkeit der Architekten des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Architektenversorgung
Mit Wirkung vom 2. Juli 2022 ist im Architektengesetz des Landes Rheinland-Pfalz die freiwillige Juniormitgliedschaft in der hiesigen Architektenkammer eingeführt worden. Aufgrund der Neufassung des rheinland-pfälzischen Architektengesetzes, mit der die Stellung der Architektenkammer gestärkt wird, ist eine Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Architekten des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Architektenversorgung vom 19. Mai 1981 zu vollziehen.
- Letzte Änderung
- 29.01.2025
- Veröffentlicht am
- 29.01.2025
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
27.03.2025 02:16
Verfügbarkeit:
27.03.2025 02:16
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed