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Entwurf eines Landesgesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf

Das Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf wurde durch sämtliche Trägerländer (inklusive Rheinland-Pfalz gemäß Art. 101 Satz 1 der Verfassung für Rheinland-Pfalz am 12. Dezember 2023) unterzeichnet (mit Ausnahme des Saarlandes, das aber später beigetreten ist). Der Ministerrat hat den Entwurf des Staatsvertrags in seiner Sitzung vom 09. Mai 2023 gebilligt.

 

Es ist nun die Zustimmung des Landtags durch Gesetz gemäß Art. 101 Satz 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz erforderlich.

 

Das Abkommen tritt am Tag nach der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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