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Entwurf eines Landesgesetzes über die Opferbeauftragte oder den Opferbeauftragten der Landesregierung Rheinland-Pfalz (Opferbeauftragtengesetz)

Der Ministerrat billigt im Grundsatz den Entwurf eines Landesgesetzes über die Opferbeauftragte oder den Opferbeauftragten der Landesregierung Rheinland-Pfalz (Opferbeauftragtengesetz) und ist mit der Einleitung des Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens nach §§ 27, 28 GGO einverstanden.


Letzte Änderung
07.04.2022
Veröffentlicht am
07.04.2022
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