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Entwurf eines Landesgesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Bauliche Erneuerung der Universitätsmedizin Mainz – Baumasterplanung“

Der vorliegende Gesetzesentwurf trägt dem dargestellten Regelungsbedürfnis Rechnung. Es werden Regelungen geschaffen, die es ermöglichen, die Finanzierung der Umsetzung der Baumasterplanung an der Universitätsmedizin Mainz effizient und bedarfsgerecht zu gestalten und auch flexibel auf im Projektverlauf unvermeidbar auftretende Anpassungserfordernisse zu reagieren. Das Sondervermögen dient der mehrjährigen Sicherung der für die Umsetzung der Baumasterplanung erforderlichen Mittelbereitstellung.


Letzte Änderung
10.09.2024
Veröffentlicht am
10.09.2024
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