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Entwurf eines Landesgesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland - Pfalz 2021“ (Aufbauhilfe - Sondervermögensgesetz – AufbhSVLG)

1. Der Ministerrat beschließt den Entwurf eines Landesgesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland - Pfalz 2021“ (Aufbauhilfe - Sondervermögensgesetz –AufbhSVLG).

 

2. Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, noch erforderliche haushaltssystematische, haushaltstechnische und redaktionelle Korrekturen am Wirtschaftsplan des Sondervermögens vorzunehmen.


Letzte Änderung
16.09.2021
Veröffentlicht am
16.09.2021
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