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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften

Mit dem vorliegenden, sich auf die Zuständigkeit der Fischereiverwaltung Rheinland-Pfalz beziehenden, Gesetzentwurf erfolgt eine Anpassung des Landesfischereigesetzes an neuere rechtliche, fachliche und vollzugsrelevante Erkenntnisse. Auch der Vollzug soll erleichtert werden.

 

Im Vordergrund stehen dabei die Vorschriften über Fischereischeine. Bundesweit besteht das Anliegen einer weitgehenden Vereinheitlichung der Vorschriften über den Fischereischein, in erster Linie hinsichtlich einer Digitalisierung. Nicht zuletzt ist eine Änderung des Gesetzes aufgrund neuer fischereifachlicher Erkenntnisse geboten. Dabei sollen vor allem Regelungslücken geschlossen sowie klarstellende Konkretisierungen vorgenommen werden, um einen noch besseren Fischschutz zu gewährleisten.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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