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Entwurf eines Fünften Landesgesetzeses zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes

Die Reglungen in § 12 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschränken den Zweck der Erhebung von Tourismus- und Gästebeiträgen bisher auf die Finanzierung eigener Einrichtungen und Veranstaltungen der beitragserhebenden Gemeinde. Finanzieller Aufwand, der Gemeinden dadurch entsteht, dass sie ihren Übernachtungsgästen die kostenfreie oder ermäßigte Nutzung überörtlicher touristischer Angebote ermöglichen, kann daher bislang nicht aus Tourismus- oder Gästebeiträgen finanziert werden. Gleiches gilt für die den Gästen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Region. Darüber hinaus soll es den Gemeinden ermöglicht werden, auch für die Tourismuswerbung Gästebeiträge zu erheben.

 

Der Gesetzentwurf erweitert den Handlungsspielraum der Kommunen bei der Erhebung von Tourismus- und Gästebeiträgen daher entsprechend.


Letzte Änderung
17.01.2025
Veröffentlicht am
17.01.2025
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