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Entwurf eines Ersten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (1. Medienänderungsstaatsvertrag)

Der Ministerrat billigt den vorgelegten Entwurf eines Ersten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (1. Medienänderungsstaatsvertrag). Er bittet die Staatskanzlei, den Landtag von der Absicht der Landesregierung zu unterrichten, den Staatsvertrag zu unterzeichnen. Die Staatskanzlei wird ermächtigt, gegebenenfalls noch notwendige Anpassungen des Entwurfs vorzunehmen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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